Und tatsächlich durfte die Westberlin Polizei diesen Landstreifen nicht betreten. Deswegen konnten auch die Leute, die ein Stück der Mauer wollten, diesen bunten Mauerteil von Kreuzberg nicht abbauen. Insofern wurden sie sofort von den dortigen Bewohnern vertrieben. So konnten später, Ende Januar 1990, die Mauerstücke, einwandfrei abgebaut, numeriert und fotografiert werden.

Danach wurde ein Katalog angefertigt, in welchem 81 Mauersegmente vorkamen, davon 33 bemalt von Thierry Noir und 12 von Kiddy Citny. Am 23 Juni 1990, fand in Monaco eine Auktion dieser Mauerstücke statt und erbrachte, mit den Namen Noir und Citny, 1,5 Millionen Euros. Christophe Bouchet hatte diese Teil der Mauer nicht bemalt.

So entschlossen sich Noir und Citny den Verkäufern der Mauer, die sich auf ihrem Rücken gutes Geld schlugen, einen Prozeß zu machen. Das Geld, das dem Ostberliner Charité Krankenhaus zukommen sollte, war verschwunden.

Allein der Fotograf, dessen Bilder der Fertigstellung des Katalogs gedient hatten, begnügte sich mit 25000 Euros für die Nachdrucksrechte. Der Skandal war komplett.

Nachdem sie, am 6 Dezember 1990, in erster Instanz das Recht gewannen, zu wissen was mit dem Geld geschehen war, verloren die Künstler, in Berufung dieses Rechts am 7 Januar 1993. Das Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschloß letzten Endes, am 23 Februar 1995, den Künstlern recht zu geben.

So erhielten Noir und Citny, Anspruch einen Prozentsatz auf jedes verkaufte Mauerstück zu verlangen. An Hand dieses Ausnahmefalls, ein für sich Sprechendes für all die anderen Künstler.

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